Die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Niedersachsen (LfD) hat ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro wegen der Videoüberwachung von Kunden und Mitarbeitern gegen notebooksbilliger.de verhängt.
Der Online-Händler filmte über einen Zeitraum von wenigstens zwei Jahren seine Beschäftigten am Arbeitsplatz, im Lager und in Aufenthaltsbereichen. Auch Kunden waren von der Videoüberwachung betroffen. Notebooksbilliger.de rechtfertigte dieses Vorgehen mit der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten. Diese Ansicht teilte die Landesbeauftrage für Datenschutz des Landes Niedersachsen nicht. Eine Videoüberwachung sei nur bei einem begründeten Verdacht zulässig. Wegen des intensiven Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte könne eine dauerhafte und anlasslose Videoüberwachung nicht gerechtfertigt werden. Mithin fehle es schon an einer Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung. Aus diesem Grund verhängte die LfD ein – für Niedersachsen bisher einmaliges – Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro.
Notebooksbilliger beklagt die Rechtsunsicherheit im Umgang mit der DSGVO und geht gegen die Entscheidung der LfD vor. Der Fall zeigt allerdings einmal mehr, dass Unternehmen gut beraten sind, ihre Prozesse zu Videoüberwachungen kritisch zu prüfen. Die Datenschutzbehörden schöpfen zunehmend den Rahmen zur Bußgeldverhängung aus. Bereits im Oktober 2020 hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte einen Bußgeldbescheid in Höhe von 35 Millionen Euro gegen H&M wegen der Überwachung von Beschäftigten erlassen.
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